Meine Zulassung als Brandschutzbeauftragter
gilt für alle Gebäudeklassen:
* Hotels
* Industriegebäude
* Krankenhäuser & Senioreneinrichtungen
* Schulen / Kindergärten
...sowie jegliche weitere Gebäude, bei deren Größe ein Brandschutzbeauftragter benötigt wird
Der Gesetzgeber sagt
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Aufgrund
hoher Personenzahl in Gebäuden, insbesondere Krankenhäuser, große Hotels, größere Verkaufsstätten und größere Industriebauten, ist hier mit erhöhten Gefahren zu rechnen. Zudem kann die zuständige
Baubehörde bei Sonderbauten einen BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN FORDERN. Grundsätzlich sehe ich die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten in jedem größeren Unternehmen als gegeben an. Zudem
fordern Versicherungen den Brandschutzbeauftragen bzw. werten die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten positiv in der Prämie. Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich um die Schulung der
Mitarbeiter und die Einweisung der Brandschutzhelfer, welche je nach Bundesland in differenzierten Personenzahlen vorhanden sein müssen. Er übt den Umgang mit den Feuerlöschern und gibt wichtige
Verhaltenstipps, um im Ernstfall die Rettung zielsicher und panikfrei gewährleisten zu können. Zudem unterliegt ihm die Überprüfung der sicheren Flucht- & Rettungswege, der
Fluchtwegsbeschilderung und der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen.
Er leitet die Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen ein. In Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den
Gewerbeaufsichtsämtern usw. ist er beratend tätig. Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, welches jedes Gebäude haben muss, kann durch den Brandschutzbeauftragten mit betreut und kostenoptimal
unterstützt werden.