Meine Brandschutz-Offerte umfasst die Erstellung von:
* Brandschutzkonzepten jeglicher Gebäudeklassen sowie für Sonderbauten (nach §11 BauVorlVO / Bayern)
* Brandschutzgutachten
* Brandschutznachweisen nach DIN 4102
* Flucht- und Rettungsplänen
* Feuerwehrplänen
* Bewertung der brandschutztechnischen Maßnahmen von bestehenden Gebäuden. Dies beinhaltet sowohl die konstruktiven, technischen als auch die organisatorischen Maßnahmen, Beratung
bezüglich Planung und Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen für Neuplanungen und Umbauten
So sieht es der Gesetzgeber
Für den Brandschutz innerhalb der Firma ist auschließlich der Betreiber, meist auch der Inhaber, bezüglich aller Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Dies beinhaltet Sprinkleranlage,
Feuerschutztüren, Mitarbeiterschulungen für Brandschutzhelfer etc. All dies ist Aufgabe des Inhabers. Versicherungen greifen im Schadenfall häufig nur dann, wenn alle gesetzlichen
Maßnahmen eingehalten werden.
BRANDSCHUTZ-BETRACHTUNG IHRES UNTERNEHMENS VOR ORT
Ich biete die brandschutztechnisch-bauliche Überprüfung Ihres Unternehmens,
berate Sie in erforderlichen Maßnahmen nach einer Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes
und unterstütze auf Wunsch auch planungstechnisch und mit einer Überwachung die nötigen Veränderungen.
BRANDSCHUTZKONZEPT
Behördliche Barrieren nehme ich Ihnen gern ab.
Ein Brandschutzkonzept wird erst erstellt, wenn es erforderlich ist und Sie dies beauftragen.